Selbstverständnis

Die GHV

  • erfüllt ihre Aufgaben unabhängig, weisungsfrei und gewissenhaft.
  • berät Auftraggeber und Auftragnehmer neutral und allein orientiert an den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen.
  • fördert die Anwendung und Einhaltung vergabe- und preisrechtlicher Vorschriften für Ingenieur- und Architektenleistungen.
  • steht jedem, insbesondere Verbrauchern, für Fragen zu preisrechtlichen Vorschriften von Architekten- und Ingenieurleistungen zur Verfügung.