Vergabe freiberuflicher Leistungen

Die HOAI gibt eine Orientierung, wie Leistungen der Architekt*innen und Ingenieur*innen angemessen zu honorieren sind. Daher liegt es nahe und ist im öffentlichen Vergaberecht auch so normiert, unter geeignet erscheinenden Architekt*innen und Ingenieur*innen einen Leistungswettbewerb zu machen, um den Planenden zu erhalten, der

  • die bestmögliche Leistung erwarten lässt
  • am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung erwarten lässt

Damit sind mit der HOAI ideale Voraussetzungen für einen wirksamen Verbraucherschutz geschaffen. 

Die GHV sorgt für einen fairen und umfassenden Leistungswettbewerb bei der Vergabe. Sie erfüllt diese Aufgabe durch

  • Beraten von Verbraucher*innen und professionellen Vergabestellen bei der Vergabe von Ingenieur- und Architektenleistungen
  • Prüfen von nationalen oder europaweiten Vergabeverfahren öffentlicher Vergabestellen nach Information durch Betroffene

Im Bedarfsfall bietet die GHV beim Vorliegen oder beim Eintreten der Gefahr von wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen ihre Beratung an. Die Beratungsaktivitäten finden in Vorträgen, Veröffentlichungen und Vergabeempfehlungen ihren Niederschlag.

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